In der Gastronomie ist es unabdingbar, dass in der Küche, im Restaurant oder Imbissbereich täglich eine Vielzahl an Küchen- und Speiseabfällen anfallen.
Laut den Hygienevorschriften für die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierischen Nebenprodukte und Materialien (Tiermaterialiengesetz – TMG) müssen alle Gastronomiebetriebe Ihre Küchen- und Speiseabfälle gemäß diesem Gesetz lagern und entsorgen.
Gastronomiebetriebe sind: Lebensmittelunternehmen, bei deren Tätigkeit Küchen- und Speiseabfälle anfallen (Gasthäuser, Betriebsküchen, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Buschenschanken, Imbissbuden und andere).
Die Branner GmbH bietet für die Gastronomiebetriebe in Vorarlberg eine wöchentliche Sammlung dieser sogenannten "Kategorie 3 Bioabfällen" an.
Diese Verordnung gilt nicht für Küchen- und Speiseabfälle, die in privaten Haushalten anfallen!